Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Schmidmeier Digital Minds, Matthias Schmidmeier, Dorfstrasse 1, 3652 Hilterfingen (nachfolgend «SDM»). Stand: Juni 2026.

    1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungsverträge zwischen SDM und dem jeweiligen Auftraggeber, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

    2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

    Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung einer Offerte oder die Unterzeichnung eines Mandatsvertrags zustande. Der genaue Leistungsumfang, die Liefertermine und die Vergütung werden im jeweiligen Angebot oder Mandatsvertrag festgehalten.

    SDM erbringt Beratungsleistungen im Bereich IT-Strategie, Prozess-Sanierung und externe CDO-Funktion. Softwareentwicklung und Day-to-Day-IT-Support sind nicht Bestandteil der Leistungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

    3. Änderungen am Leistungsumfang

    Wünscht der Auftraggeber während des laufenden Mandats Erweiterungen oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, werden diese als separater Change Request schriftlich vereinbart. SDM unterbreitet dazu ein Angebot mit Aufwandschätzung und Terminangabe. Nicht schriftlich vereinbarte Mehrleistungen begründen keinen Vergütungsanspruch, können jedoch nach Absprache nachträglich erfasst werden.

    4. Preise, Spesen und Zahlung

    Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Die Vergütung richtet sich nach der individuell vereinbarten Offerte (Fixpreis oder Retainer).

    Reise- und Spesenkostenerstattung: Fahrten ab 50 km Distanz (einfach) werden zusätzlich verrechnet — öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse zum Selbstkostenpreis oder Privatfahrzeug zu CHF 0.70 pro Kilometer. Übernachtungskosten werden zum Selbstkostenpreis verrechnet und nach Beleg abgerechnet. Fahrten innerhalb von 50 km sind im Mandat enthalten.

    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist SDM berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. zu berechnen und Arbeiten bis zur Begleichung ausstehender Beträge zu sistieren.

    5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    Der Auftraggeber stellt SDM rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Ressourcen zur Verfügung. Verzögerungen durch ungenügende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von SDM und berechtigen SDM, den vereinbarten Termin entsprechend anzupassen.

    6. Subunternehmer

    SDM ist berechtigt, für die Erbringung von Teilleistungen qualifizierte Subunternehmer beizuziehen. Der Auftraggeber wird darüber vorgängig informiert. SDM bleibt gegenüber dem Auftraggeber in jedem Fall verantwortlich und stellt sicher, dass beigezogene Dritte denselben Vertraulichkeitspflichten unterliegen wie SDM selbst.

    7. Vertraulichkeit

    SDM behandelt alle im Rahmen des Mandats erhaltenen Informationen — insbesondere Geschäftsdaten, Prozesse und Systemlandschaften — streng vertraulich. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Mandatsende hinaus.

    8. Referenzen

    SDM ist berechtigt, das Unternehmen des Auftraggebers nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung namentlich und mit Logo als Referenz auf der Website sowie auf LinkedIn zu nennen. Ohne eine solche Zustimmung darf SDM das Mandat ausschliesslich als anonymisierten Referenzfall (ohne Name, ohne Logo) erwähnen.

    9. Geistiges Eigentum

    Alle im Rahmen des Mandats erstellten Dokumente, Analysen und Massnahmenpläne gehen mit vollständiger Zahlung ins Eigentum des Auftraggebers über. SDM behält das Recht, allgemeine Methoden und Frameworks weiterzuverwenden, soweit diese keine spezifischen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers enthalten.

    10. Haftung

    SDM haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

    Die Gesamthaftung von SDM ist auf den Wert des jeweiligen Mandats beschränkt.

    11. Höhere Gewalt

    SDM ist nicht haftbar für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die ausserhalb des Einflussbereichs von SDM liegen (höhere Gewalt), insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe auf Infrastruktur Dritter, behördliche Anordnungen oder Streiks. SDM informiert den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich um eine einvernehmliche Lösung.

    12. Kündigung

    Retainer-Mandate können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Fixpreis-Mandate bei Kündigung durch den Auftraggeber werden anteilig nach erbrachtem Leistungsstand abgerechnet.

    13. Schriftform und Vollständigkeit

    Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder eines Mandatsvertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB sowie der jeweilige Mandatsvertrag bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen.

    14. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Diese AGB und alle Verträge mit SDM unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Thun, Kanton Bern.